Kundeninformation zu Touren in Nepal

Nepal ist ein Land der Extreme

Jede Reise in Nepal ist ein kleines Abenteuer. Aus diesem Grund stellen wir einige Anforderungen an euch. Bitte lest euch den folgenden Text zuerst durch.

Lukla, Der Flughafen Lukla auf 2.850 Meter. Wird auf Sicht angeflogen.

Der Flughafen Lukla auf 2.850 Meter. Wird auf Sicht angeflogen.

Tourprogramme

Es kann durch widrige Umstände - z.B. bei Schließungen von Besichtigungsobjekten, Feiertagen, schlechtem Wetter, Gesundheit der Teilnehmer oder ungünstige Verhältnisse beim Trekking etc. zu Routenänderungen, Programmumstellungen oder Verzögerungen kommen.

Selbstverständlich werden wir und eurer Reiseleiter stets darum bemüht sein, sämtliche Programmpunkte zu eurer vollsten Zufriedenheit zu erreichen. Eine Garantie für die exakte Einhaltung unserer Ausschreibungen können wir jedoch nicht übernehmen. Wir bitten um euer Verständnis.

Baumaßnahmen

In Kathmandu, besonders im Stadtteil Thamel, wird stets gebaut. Baustellenlärm und Beeinträchtigungen im Stadtbild sind an der Tagesordnung. Da die Stadtplanung vor Ort recht spontan erfolgt, können wir nicht garantieren, dass die von uns gebuchten Hotels davon nicht beeinträchtigt werden.

Bitte informiert euch vor der Reise über euer Reiseziel und was euch vor Ort erwartet.

Über das Fliegen in Nepal

Die von uns gebuchten Inlandsflüge werden mit folgenden Airlines vorgenommen:

  • Yeti, Tara Air
  • Agni Air
  • Sita Air
  • Nepal Air
  • Simrik Air
  • Goma Air
  • Buddha Air

Inlandsflüge in Nepal können aufgrund begrenzter Flugraumkapazität, witterungsbedingt, aus technischen oder sonstigen Gründen unter Umständen um Tage verschoben werden. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass einige Inlandsflughäfen in Nepal über mehrere Tage geschlossen wurden. In diesen Ausnahmefällen werden wir versuchen, mit eurer Zusammenarbeit, die Tour auf andere Regionen zu verlegen oder die Beförderung über den Landweg zu organisieren. Das Verspätungs- und Ausfallrisiko dieser Flüge geht zu Lasten aller Teilnehmer.

Bei mehrtägigen Verspätungen sind alle Teilnehmer selbst dafür Verantwortlich ihren Rückflug in die Heimat mindestens 48 Stunden vorher umzubuchen. Natürlich stehen wir euch dabei mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Beim Trekking

Beim Trekking in Nepal sollte immer eine gewisse körperliche Fitness und ein guter Gesundheitszustand Voraussetzung sein. Außerdem erwarten wir:

  • Selbständiges und eigenverantwortliches Handeln auch in extremen Situationen.
  • Kameradschaftliches Verhalten.
  • Toleranz und Hilfsbereitschafft gegenüber der Gruppe und der nepalesischen Mannschaft.

Ihr solltet in der Lage sein selbstständig und sicher über schwieriges Gelände, z.B. Geröllhalden, Moränenschutt, mit Geröll und Eis bedeckten Gletschern gehen zu können und das auch bei schlechtem Wetter.

Darüber hinaus ist die Reiseleitung ermächtigt, Teilnehmer/-innen zurückzuschicken, wenn sie durch ihr Verhalten die Gemeinschaft oder gar das Unternehmen selbst zu gefährden beginnen oder den Anforderungen psychisch oder physisch nicht gewachsen sind.

Beim Bergsteigen, auf Expeditionen

Beim Bergsteigen (Peakclimbing, Expeditionen) solltet Ihr zusätzlich in der Lage sein, selbstständig und eigenverantwortlich in einer Seilschafft zu gehen. Alpin technisches Können ist unabdingbar. Gletscher- und Eiserfahrung sollte vorhanden sein. Neben einer sehr guten Kondition bzw. Gesundheit sollten Ihr auch über eine gewisse psychische Stärke verfügen.

Das Entrichten des Reisepreises beinhaltet kein Recht auf einen Gipfelversuch/Erfolg.

Jeder Teilnehmer sollte sich bewusst sein, dass das trekken in Nepal mit unvorhersehbaren subjektiven und objektiven Gefahren verbunden ist und das die Rettungsmöglichkeiten in großen Höhen sehr beschränkt sind.

Jeder Teilnehmer nimmt selbstständig und auf eigene Gefahr an unseren Touren teil.

Wenn etwas nicht stimmt

ist jeder Teilnehmer verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung bekannt zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.